Beim Kauf oder Verkauf eines Autos in der Schweiz gehören ein paar administrative Schritte dazu – vor allem Zulassung, Fahrzeugpapiere und der korrekte Umgang mit den Kontrollschildern. Wer die Abläufe kennt und die Unterlagen vollständig bereithält, vermeidet Verzögerungen und sorgt für eine reibungslose Übergabe.
Der Schweizer Automarkt ist sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen (Occasionen) gut ausgebaut. In grösseren Städten ist die Auswahl an Marken und Modellen meist besonders gross, während das Angebot in ländlichen Regionen teilweise kleiner sein kann.
Fahrzeugzulassung und Kontrollschilder

In der Schweiz sind Kontrollschilder (Nummernschilder) nicht an das Fahrzeug gebunden, sondern an die Halterin bzw. den Halter. Wer erstmals ein Auto kauft, beantragt die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons (gegen Gebühr).
- Beim Fahrzeugverkauf nimmt der Verkäufer die Kontrollschilder ab.
- Beim Kauf montiert der Käufer seine eigenen Schilder.
- Beim Kauf über ein Autohaus übernimmt der Händler oft die Anmeldung/Ummeldung oder unterstützt bei der Koordination mit dem Strassenverkehrsamt.
Wechselschilder: Es ist möglich, ein Paar Kontrollschilder für mehrere Fahrzeuge zu nutzen. Wichtig ist: Es darf immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig im Verkehr sein.
Kauf eines Neufahrzeugs
Neuwagen werden in der Schweiz meist über Autohäuser verkauft, können aber auch im Ausland gekauft und importiert werden. Je nach Marke und Modell lohnt sich Verhandeln – Rabatte sind häufig möglich.
Für die Zulassung wird je nach Situation ein Nachweis wie das Formular 13.20A benötigt (z. B. bei Neuwagen, Importen oder bestimmten Zulassungsprozessen). Viele Autohäuser helfen zudem bei der Versicherung oder koordinieren die nötigen Schritte.
Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens (Occasion)
Der Occasionmarkt ist gross: Fahrzeuge werden über Händler, Werkstätten oder privat angeboten. Inserate finden sich unter anderem auf:
- Touring Club Suisse (TCS)
- AutoScout24
- Comparis
- Autolina
- sowie weiteren Online-Marktplätzen und Fachportalen
Privatkauf: Worauf Sie achten sollten
Beim Kauf von einer Privatperson lohnt sich eine besonders sorgfältige Prüfung von Fahrzeug und Unterlagen. Typische Punkte:
- Serviceheft/Wartungsnachweise: lückenlos und plausibel
- Abgasdokumentation / letzte Abgaswartung: falls für das Fahrzeug relevant
- Identität des Verkäufers: muss mit den Angaben im Fahrzeugausweis übereinstimmen
- Fahrzeugzustand: Unfallschäden, Rost, Reifen, Bremsen, Motorlauf, Warnlampen
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert – vor allem zur Klarheit über Preis, Zustand, bekannte Mängel und Übergabedatum.
Beim Verkauf übergibt der Verkäufer dem Käufer den Fahrzeugausweis und meldet das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt ab (je nach Kanton persönlich, per Post oder gemäss kantonaler Vorgabe).
Registrierung: gleicher oder unterschiedlicher Kanton
Gleicher Kanton
Wohnen Käufer und Verkäufer im selben Kanton, ist der Ablauf meist unkompliziert: Der Fahrzeugausweis wird beim Strassenverkehrsamt annulliert, danach registriert der Käufer das Fahrzeug auf seinen Namen.
Verschiedene Kantone
Bei unterschiedlichen Kantonen ist es oft etwas aufwendiger. Nach der Annullierung des Fahrzeugausweises gibt es – je nach kantonaler Praxis – häufig zwei Wege:
- Temporäre Kontrollschilder (Kurzzeitlösung): Für eine kurze Überführung (kostenpflichtig; Dauer/Regeln je nach Kanton).
- Annullierung und Versand: Der Verkäufer lässt den Fahrzeugausweis annullieren und sendet ihn dem Käufer. Der Käufer registriert das Fahrzeug im Wohnkanton und montiert seine eigenen Kontrollschilder.
Wichtig: Nach der Annullierung ist die Nutzung des Fahrzeugs nur noch eingeschränkt und richtet sich nach kantonalen Regeln. Details sollten frühzeitig mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt geklärt werden.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
Je nach Fall und Kanton werden typischerweise folgende Dokumente verlangt:
- gültiger Führerausweis (je nach Prozess)
- Versicherungsnachweis (oft elektronisch)
- Aufenthaltsbewilligung (falls erforderlich)
- Fahrzeugausweis des Vorbesitzers (bei Gebrauchtwagen)
- Formular 13.20A (z. B. Neuwagen/Import, je nach Situation)
- Technische Nachweise / Prüfunterlagen (falls eine Kontrolle verlangt wird)
Da die Anforderungen kantonal leicht variieren, lohnt sich ein kurzer Check beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.
Technische Kontrolle (MFK)

Beim Kauf einer Occasion ist es sinnvoll, im Vertrag festzuhalten, ob eine MFK Voraussetzung ist und wer sie übernimmt. Häufig wird vereinbart, dass der Käufer die Prüfung macht, während der Verkäufer bestimmte Mängel vor Übergabe behebt.
Bei importierten Fahrzeugen (neu oder gebraucht) ist vor der Zulassung in der Schweiz oft eine technische Prüfung nötig. Welche Nachweise verlangt werden, hängt vom Fahrzeug und vom konkreten Zulassungsprozess ab.
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Fazit
Der Kauf oder Verkauf eines Autos in der Schweiz ist grundsätzlich klar geregelt. Wer Themen wie Kontrollschilder, Fahrzeugausweis, Versicherung und technische Unterlagen frühzeitig organisiert, vermeidet unnötige Verzögerungen. Ob Neuwagen oder Occasion: Eine saubere Dokumentenprüfung und eine klare, schriftliche Vereinbarung geben beiden Seiten Sicherheit – und machen die Übergabe deutlich einfacher.



















